Das Objekt
Tschechoslowakische Fahne, von dem 15-jährigen Lehrling Bert H. (Name geändert) im August 1968 selbst angefertigt
Nachdem er an Protesten in Gotha gegen die gewaltsame Niederschlagung des "Prager Frühlings" teilgenommen hatte, nahm die Stasi Bert H. fest. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand sie eine von Bert aus einem Bettlaken gebastelte, mit Wasserfarben gemalte Fahne und wertete sie als Beweis einer "staatsfeindlichen" Einstellung. Das Bezirksgericht Erfurt verurteilte den Jugendlichen zu einer Gefängnisstrafe. Die Strafe wurde letztlich zur Bewährung ausgesetzt.
Quelle: BArch, MfS, BV Erfurt, AU, Nr. 45/69, Bd. 7